Am letzten Tag des Monats Februar, dem Karnelvalsdienstag, haben einige Mitglieder des Vorstandes den Steinbruch an der Wuppertalstraße wieder freigeschnitten. Obwohl es in Strömen regnete, musste die Aktion an diesem Tag durchgeführt werden, da das es nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder radikal zurückzuschneiden